Damit unsere Auftragsdaten korrekt an den Steuerberater (und somit ans Finanzamt) gemeldet werden können, sind folgende Regeln unbedingt einzuhalten:
- Jeder Auftrag kann während des laufenden Monats im DreamRobot geändert werden (z. B. Änderung der Artikelerfassung oder Rabatt bzgl. Transportschaden – also Auftragsdatum z. B. im März, dann können die Änderungen auch in diesem Monat noch erfolgen)
- Änderungen in den Vormonaten können NUR bis zum 15. des jeweiligen Folgemonats erfolgen
(z. B. Auftragsmonat März = Änderung bis 15.04.):
Auch das Parken bzw. Entparken eines Auftrages ist eine Änderung und ist daher nach dem 15. des Folgemonats nicht mehr zulässig! - Zu einem späteren Zeitpunkt kann keine Änderung mehr erfolgen. Es muss eine Gutschrift = neuer Auftrag angelegt und zum jeweiligen bestehenden Auftrag verwiesen werden
Wichtig: Dieser Regelung bitte unbedingt umsetzen.
Zum 16. des jeweiligen Folgemonats werden sämtliche Auftragseingänge an das Finanzamt übermittelt. Daraus ergibt sich die Umsatzsteuervorauszahlung. Sollten dann nachträgliche Änderungen im jeweiligen Auftrag erfolgen, werden diese nicht ans Finanzamt übermittelt und eine Gewinnverschleppung unterstellt.