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Bestätigung von ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

Wann erforderlich?

Dieses Verfahren ist immer dann durchzuführen, wenn unsere ausländische EU-Kunden (aus Österreich, Belgien usw.) eine mehrwertsteuerfreie Lieferung wünschen. Die Voraussetzungen und der Prüfungsablauf sind ganz unten beschrieben. Nur wenn die Prüfung erfolgreich war können wir die MwSt. freie Lieferung gewähren!!!/

Lieferungen von Deutschland in andere EU-Mitgliedstaaten sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Damit dem Lieferanten diese Umsatzsteuerbefreiung gewährt wird, sollte folgende Punkte zu beachten.
Quelle: 
https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/steuerrecht/umsatzsteuer_international/innergemeinschaftliche_lieferungen/

Prüfen, ob Voraussetzungen für eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vorliegen

Damit eine Lieferung von Deutschland in einen anderen EU-Mitgliedstaat im Inland (Deutschland) von der Umsatzsteuer befreit ist, müssen die folgenden vier Voraussetzungen erfüllt sein (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b i.V.m. § 6a UStG):

  1. Die gelieferte Ware ist in einen anderen EU-Mitgliedstaat gelangt.
  2. Der Kunde ist ein Unternehmer (die Unternehmereigenschaft des Kunden wird durch dessen im Zeitpunkt der Lieferung gültigen ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – USt-IdNr. – dokumentiert. Der Lieferant sollte sich die Gültigkeit der USt-IdNr. sowie Name und Anschrift der Person, der die USt-IdNr. von einem anderen Mitgliedstaat erteilt wurde, vom Bundeszentralamt für Steuern bestätigen lassen).
    Das Bestätigungsverfahren ist beim Bundeszentralamt für Steuern online möglich.
  3. Der Kunde hat die gelieferte Ware für sein Unternehmen erworben (bestellt ein Unternehmer mit einer gültigen ausländischen USt-IdNr., so gibt er zu erkennen, dass er die Ware für sein Unternehmen erwerben will; dies gilt auch für Handelsware. (Abschnitt 6a.1. Abs 13 UStAE regelt, dass von einem Erwerb der Ware für das Unternehmen des Kunden regelmäßig ausgegangen werden kann, wenn der Kunde mit einer ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilten, im Zeitpunkt der Lieferung gültigen USt-IdNr. auftritt und sich aus Art und Menge der erworbenen Ware keine berechtigten Zweifel an der unternehmerischen Verwendung ergeben).
  4. Der Erwerb der Ware unterliegt beim Kunden in einem anderen EU-Mitgliedstaat den Vorschriften der Umsatzbesteuerung, d.h., der Kunde ist verpflichtet, in einem anderen EU-Mitgliedstaat die Erwerbsbesteuerung durchzuführen (diese Verpflichtung wird durch die gültige ausländische USt-IdNr. des Kunden dokumentiert).

Der genaue Ablauf 

ACHTUNG ÄNDERUNG SEIT 06.02.23:

Die Überprüfung kann jetzt direkt aus DreamRobot vorgenommen werden:

  1. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden in DreamRobot in das Feld Ust-Id  eintragen
  2.  Auf die Lupe daneben klicken und dann auf „prüfen“.
  3. DreamRobot übernimmt hier automatisch die Daten aus der Rechnungsadresse. Ist die Prüfung erfolgreich, wird es in einem neuen Fenster angezeigt. Ansonsten beim Kunden nach korrekten Daten fragen, abändern und Prüfung erneut durchführen.
  4. In das DR Feld Infos (eigene Notizen) eintragen „Ust-Id Bestätigung am Datum durchgeführt
  5. Jetzt müssen natürlich die Beträge in DreamRobot auf Netto geändert werden und die MwSt. auf 0 korrigiert werden.
    Hierzu den Button Nettobeträge Ein/Aus aktivieren und die Nettowerte eintragen.
    Die Versandkosten bleiben aber gleich, werden also nicht verändert

 

Falls die Funktion in DreamRobot nicht klappt, folgende Vorgehensweise durchführen:

Die vom Kunden übermittelte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss zuerst auf Korrektheit und Aktualität geprüft werden, bevor diese in DR eingetragen werden darf.

  1. Aufrufen des Bestätigungsverfahrens unter 
    https://evatr.bff-online.de/eVatR/
  2. Update: Hier die neuen Daten der TOLYMP GmbH : DE348033311
    Nicht mehr aktuell: Eigene USt-IdNr :DE 306937910 (also die der TOLYMP GmbH & Co. KG)
    Abzufragendes Land : Hier auswählen
    Abzufragende USt-IdNr : Daten des Kunden eintragen
    Beipielsweise lautet diese für einen österreichischen Kunden U60968457
  3. Dann Funktion Starten ausführen
    wenn die Prüfung grundsätzlich erfolgreich war und die angefragte UST-IdNr gültig ist muss die Qualifizierte Bestätigung durchgeführt werden
  4. Hierbei den genauen Firmennamen eingeben, diesen ev. von der Website der Firma aus dem Impressum kopieren 
  5. Rechtsform auswählen und Ort eingeben
    Sollte der Ort nicht akzeptiert werden, ggf. bei Google mittels der PLZ den korrekten Ortsnamen ermitteln
  6. Dann Funktion Starten ausführen und hoffen dass die Daten korrekt sind.
    Man kann hier zweimal korrigieren, dann verweigert das System eine erneute Prüfung. Falls das eingetreten ist einfach die Seite neu öffnen und die Dateneingabe und Prüfung wiederholen.
  7. Wenn die Bestätigung erfolgreich war als letztes den Button Amtliche Bestätigungsmitteilung anfordern drücken.
    Daraufhin wird auf dem Postwege (!) eine amtliche Bestätigung an die Geschäftsadresse der TOLYMP GmbH & Co. KG gesendet. Dieses Schreiben muss dann archiviert werden, um bei späteren Steuerprüfungen einen Nachweis darstellen zu können. 
    Ja, so ist das mit dem Steuergesetzen und Kontrollen – im kleinen ganz pingelig und genau, die milliardenschweren Cum-Ex Betrügereien läßt man viele Jahre gewähren.

So sieht der Ablauf im Webformular aus

Nun den Ablauf in DreamRobot fortsetzen

  1. jetzt die erfolgreich validierte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden in DreamRobot in das Feld Ust-Id  eintragen und im DR-Feld Infos (eigene Notizen) folgendes vermerken: 
    „Ust-Id Bestätigung am Datum durchgeführt“
  2. Jetzt müssen natürlich die Beträge in DreamRobot auf Netto geändert werden und die MwSt. auf 0 korrigiert werden.
    Hierzu den Button Nettobeträge Ein/Aus aktivieren und die Nettowerte eintragen.
    Die Versandkosten bleiben aber gleich, werden also nicht verändert.
Button Nettobeträge Ein/Aus

Auf der Rechnung wird nun automatisch folgender Zusatz aufgedruckt:

Bei gefüllten Feld Ust-Id wird der gelb markierte Text in der Rechnung aufgeführt.
Updated on 6. Februar 2023

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